Ist der Tod in einem
Krankenhaus,
Seniorenheim oder
Hospiz eingetreten, wird die Todesbescheinigung vom zuständigen Arzt ausgestellt, welche für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird, und
Sie können sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir besprechen dann alle weiteren Schritte mit Ihnen und veranlassen umgehend die Überführung des Verstorbenen.
Bei einem Todesfall im
häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Nach einer eingehenden Untersuchung wird der Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Liegt diese Bescheinigung vor, dürfen wir die Überführung und entsprechende Versorgung des Verstorbenen veranlassen.
Bei einem
ungeklärten Todesfall,
Todesfall als Folge einer strafbaren Handlung oder bei
Unfällen übernimmt zunächst die Polizei alle Formalitäten. Dennoch sollten Sie uns in diesem Fall unmittelbar nach der Todesfeststellung informieren.
Wir sind Tag und Nacht - auch an Wochenenden und Feiertagen - für Sie da.
Manfred Lehnen
Telefon 0 21 61 / 8 56 55
Mobil 0 15 77 / 6 30 47 76
Folgende Unterlagen und Dokumente benötigen wir für die weitere Vorgehensweise:
- Geburtsurkunde
- Familienstammbuch
- Personalausweis / Aufenthaltsbescheinigung
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde sowie rechtsgültiges Scheidungsurteil
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Versicherungspolicen
- bei Bedarf Willenserklärung für eine Feuerbestattung oder Seebestattung
Eine Liste der Dokumente im pdf-Format können Sie auch hier downloaden:
dokumente.pdf